Beschränkung des Erwerbs einer Fischerkarte


Für das Fischen in Österreich benötigt der Fischer neben der Fischerkarte auch einen Angelschein, der jährlich (für österreichische Staatsangehörige) oder vorübergehend (Gästekarte) ausgestellt werden kann. Ausländische Fischer kaufen in der Regel eine Gästekarte, auf deren Grundlage sie später eine Fischerkarte erwerben und in den Fischereibezirken in Österreich fischen können.

Jedes Bundesland in Österreich übt die Kontrolle über die Erteilung von Angelscheine aus. Ein Fischer benötigt ein anderen Angelschein, wenn er in verschiedenen Staaten fischt. Für die Fischerei in Kärnten ist ein Angelschein erforderlich, der von der zuständigen Kärnten-Geschäftsstelle ausgestellt wird. Für die Fischerei in der Steiermark ist ein Angelschein erforderlich, der vom zuständigen steirischen Amt ausgestellt wird.

Sofern Sie keinen ordnungsgemäßen Angelschein besitzen, können Sie keine Fischerkarte kaufen und dürfen nicht in österreichischen Revieren fischen.