SIE MÜSSEN DIESE KARTE NICHT AUSDRUCKEN!
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Warnungen

Mitglieder müssen unbedingt ihren gültigen Jahreserlaubnisschein mit sich führen. Angeln ist bei zugefrorenem See strengstens verboten. Die Benutzung von Booten, ferngesteuerten Modellbooten, Drohnen oder anderen Wasserfahrzeugen ist strengstens verboten, mit Ausnahme der Bootsnutzung tagsüber und ausschließlich zu folgenden Zwecken: Transport der Angelausrüstung zum Angelplatz, Echolotnutzung, Setzen eines Markers (in Wurfweite) und gegebenenfalls zur Rettung eines gehakten Fisches. Angler unter 16 Jahren dürfen nur unter ständiger Aufsicht einer erwachsenen Person angeln!
Belegung des Reviers (die Tageskontingente der Karten können jederzeit abhängig von den Wetterbedingungen oder Einschränkungen des Revierverwalters geändert werden):
15. 06.
32/∞
16. 06.
2/∞
17. 06.
2/∞
18. 06.
2/∞
19. 06.
8/∞
20. 06.
10/∞
21. 06.
8/∞
22. 06.
6/∞
23. 06.
2/∞
24. 06.
2/∞
25. 06.
8/∞
26. 06.
8/∞
27. 06.
8/∞
28. 06.
10/∞
29. 06.
5/∞
30. 06.
8/∞
01. 07.
10/∞
02. 07.
12/∞
03. 07.
10/∞
04. 07.
10/∞
05. 07.
8/∞
06. 07.
8/∞
07. 07.
4/∞
08. 07.
2/∞
09. 07.
0/∞
10. 07.
0/∞
11. 07.
2/∞
12. 07.
2/∞

Wussten Sie schon?

Beim Angeln auf Huchen benötigen die meisten Fischerfamilien in Slowenien eine Eskorte eines Mitglieds.

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Gültig für



Kartentyp

Preis

  • Fischvorkommen Graskarpfen , Karpfen
  • Erlaubte Köder Fischköder pflanzlichen Ursprungs, Fischköder tierischen Ursprungs, Künstlichen Fischköder
  • Angelmethoden Grundfischen, Posenfischen
  • Elaubte Fischentnahme Nur Catch & Release

  • Regeln
    Angeln ist mit zwei Ruten erlaubt, mit einer Montage, einem Köder, an einem einzelnen, widerhakenlosen Haken, mit einer Angelschnur von mindestens 0,30 mm Durchmesser und einer maximalen Vorfachlänge von 30 cm. Die maximale tägliche Menge an Futter beträgt 5 kg, davon höchstens 1 kg tierischen Ursprungs. Es ist verboten, eine größere Menge an Futter am Angelplatz zu haben! Vom 1. November bis zum 1. Mai gilt ein vollständiges Verbot der Fütterung mit Getreide! Die Verwendung von ZIG-RIG, Shock-Leader und Snag-Leader ist verboten. Jegliches Zurückhalten lebender Fische oder die Verwendung von Setzkeschern oder Aufbewahrungssäcken (Carp Sack) ist verboten. Pflichtausrüstung: Cradle oder Matte mit mindestens 10 cm hohen Seitenwänden, Kescher mit einer Seitenlänge von mindestens 90 cm, Hakenlöser, Antiseptikum und Waage.

  • Angelgebiet
    Vom Laichplatz am Toplakhof bis zur Karpfenbucht und im Wald zwischen dem alten (überfluteten) Steinbruch und dem letzten Angelplatz im Wäldchen gegenüber dem Fischerhaus.


  • Fanzgzeit Von der Abenddämmerung bis zum Morgengrauen
  • Verkäufer Angelverein Celje
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